(CIS-intern) – Wir von Flensburg-Szene sind ja kein reines Szene-Magazin, sondern “kümmern” uns um viele Dinge, die die Stadt Flensburg und ihre Einwohner betreffen. Und wie das Leben nun mal so ist, liegen Freizeitvergnügen und tägliches Einerlei bei vielen Mitbürgern dicht beieinander. Das Leben ist für viele eben nicht nur Spaß haben…
Und so werden wir nun hier im Blog auch der Zukunft noch mehr Neuigkeiten zum alltäglichen Leben bringen. Heute beginnen wir mit einem Tipp für Hartz IV Bezieher mit kleinen Kindern. Da gibt es ein neues Urteil zum Thema Kinderbetten.
Wird das Gitterbett des Kleinkindes einer Bezieherin von Arbeitslosengeld II zu klein, so hat das Jobcenter der Mama ein neues Kinderbett zu finanzieren. Sozial- wie auch Landessozialgericht hatten den Antrag abgelehnt, weil ja im Haushalt ein Kinderbett “vorhanden” sei, und die Neuanschaffung aus dem Hartz IV-Regelsatz zu finanzieren sei.
Das Bundessozialgericht folgte dem nicht: Bei dem “Jugendbett” handele es sich um eine “Erstanschaffung”, für die der Regelsatz nicht herhalten müsse.
(Allerdings wurde das Verfahren an die Vorinstanz zurück verwiesen, die nun noch prüfen muss, ob dass von der Mutter inzwischen für 272 Euro angeschaffte Bett preislich “angemessen” war.)
(BSG, B 4 AS 79/12 R) Wolfgang Büser/News-Reporter.NET
Fotos: Dieter Schütz / pixelio.de – Ich-und-Du / pixelio.de
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