Schuby (ots) – Im Falle des Tötungsdeliktes in der Bahnhofstraße in Schuby am Mittwochvormittag (11.11.20), wird die Staatsanwaltschaft Flensburg am heutigen Tage gegen den 47-jährigen Ehemann einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts eines Tötungsdeliktes beantragen.
Infolge der Ergebnisse der am Donnerstag (12.11.20) durchgeführten Obduktion der Verstorbenen wird davon ausgegangen, dass der Tod durch äußere Gewalteinwirkung eingetreten ist.
Der Beschuldigte befindet sich nicht mehr in akuter Lebensgefahr, konnte aber noch nicht zur Sache vernommen werden.
Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Flensburg, Frau Dr. Inke Dellius, unter der Rufnummer 0461-89429.
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