POL-FL: Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl gegen 47-Jährigen nach Tötungsdelikt – Folgemeldung –

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Flensburg Szene
Schuby (ots) – Im Falle des Tötungsdeliktes in der Bahnhofstraße in Schuby am Mittwochvormittag (11.11.20), wird die Staatsanwaltschaft Flensburg am heutigen Tage gegen den 47-jährigen Ehemann einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts eines Tötungsdeliktes beantragen.

Infolge der Ergebnisse der am Donnerstag (12.11.20) durchgeführten Obduktion der Verstorbenen wird davon ausgegangen, dass der Tod durch äußere Gewalteinwirkung eingetreten ist.

Der Beschuldigte befindet sich nicht mehr in akuter Lebensgefahr, konnte aber noch nicht zur Sache vernommen werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft Flensburg, Frau Dr. Inke Dellius, unter der Rufnummer 0461-89429.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg Norderhofenden 1 24937 Flensburg Sandra Otte Telefon: 0461 / 484 2010 E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/6313/4762205 OTS: Polizeidirektion Flensburg

Original-Content von: Polizeidirektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell

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