Flensburg (ots) – Heute Vormittag (21.01.20) überprüften Beamte des 1.
Polizeireviers Flensburg den Rechtsabbiegeverkehr mit grünem Pfeil am
Nordkreuz/Lornsendamm. Insgesamt verstießen zwölf Fahrzeugführer gegen die
“Grüne-Pfeil-Regelung” und fuhren nach rechts auf den Lornsendamm ohne
anzuhalten. Wer ohne kurzen Halt an einer roten Ampel mit Grünpfeil abbiegt,
begeht einen Rotlichtverstoß. Das war vielen der angehaltenen Fahrzeugführer
offenbar nicht bekannt. Bei Nichtbeachtung der Regelung wird ein Bußgeld von
mindestens 70 Euro fällig. Kommt es zu einer Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer, wird das Bußgeld auf ca. 150 Euro erhöht. Es kommt außerdem
ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg hinzu. Wer damals in Ostdeutschland seinen Führerschein gemacht hat, kennt den grünen
Pfeil an Einmündungen oder Kreuzungen schon seit der Fahrschulzeit. Bundesweit
ermöglicht das Verkehrszeichen das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel erst seit
1994. Wozu dient der grüne Pfeil? Lange Wartezeiten an Kreuzungen sollen
vermieden werden. Während Autos, die geradeaus oder nach links gelenkt werden,
warten müssen, können sich Rechtsabbieger in den von links kommenden Querverkehr
einordnen. Der Grünpfeil ähnelt in seiner Funktion einem Stoppschild. Wenn Sie
an eine rote Ampel mit grünem Pfeil heranfahren, dann stoppen Sie an der
Haltelinie Ihr Fahrzeug. Fahrens Sie dann langsam zur Sichtlinie vor und biegen
Sie erst nach rechts ab, wenn die Fahrbahn frei ist. Nehmen Sie dabei auch
Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Sandra Otte
Telefon: 0461 / 484 2010
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6313/4498111
OTS: Polizeidirektion Flensburg Original-Content von: Polizeidirektion Flensburg, übermittelt durch news aktuell
Polizeireviers Flensburg den Rechtsabbiegeverkehr mit grünem Pfeil am
Nordkreuz/Lornsendamm. Insgesamt verstießen zwölf Fahrzeugführer gegen die
“Grüne-Pfeil-Regelung” und fuhren nach rechts auf den Lornsendamm ohne
anzuhalten. Wer ohne kurzen Halt an einer roten Ampel mit Grünpfeil abbiegt,
begeht einen Rotlichtverstoß. Das war vielen der angehaltenen Fahrzeugführer
offenbar nicht bekannt. Bei Nichtbeachtung der Regelung wird ein Bußgeld von
mindestens 70 Euro fällig. Kommt es zu einer Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer, wird das Bußgeld auf ca. 150 Euro erhöht. Es kommt außerdem
ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg hinzu. Wer damals in Ostdeutschland seinen Führerschein gemacht hat, kennt den grünen
Pfeil an Einmündungen oder Kreuzungen schon seit der Fahrschulzeit. Bundesweit
ermöglicht das Verkehrszeichen das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel erst seit
1994. Wozu dient der grüne Pfeil? Lange Wartezeiten an Kreuzungen sollen
vermieden werden. Während Autos, die geradeaus oder nach links gelenkt werden,
warten müssen, können sich Rechtsabbieger in den von links kommenden Querverkehr
einordnen. Der Grünpfeil ähnelt in seiner Funktion einem Stoppschild. Wenn Sie
an eine rote Ampel mit grünem Pfeil heranfahren, dann stoppen Sie an der
Haltelinie Ihr Fahrzeug. Fahrens Sie dann langsam zur Sichtlinie vor und biegen
Sie erst nach rechts ab, wenn die Fahrbahn frei ist. Nehmen Sie dabei auch
Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Flensburg
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Quelle: www.polizeipresse.de