BAB7/Kreis SL-FL (ots) – Am Donnerstag, 02.02.2017 fand in der Zeit von 09:00 – 13:00 Uhr ein gemeinsamer Kontrolleinsatz des Polizeiautobahn- und Bezirksrevieres Nord (PABR), der Bundespolizei, des Zolls, des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) und der Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen (GEOS) statt.
Schwerpunkt war die Überwachung des gewerblichen Güterverkehrs hinsichtlich der Einhaltung der Sozialvorschriften, der Kontrolle der Fahrer und des Fahrzeugzustandes, der Ladungssicherung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Überladung, sowie weiteren zollrechtlichen Bestimmungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr und den Umgang mit Sonderabfällen. Dabei ergänzten und unterstützten sich die beteiligten Organisationen mit ihren verschiedenen Aufgabenzuweisungen und Eingriffsmöglichkeiten.
Der Innenminister, Stefan Studt, informierte sich bei seinem einstündigen Besuch an der Kontrollstelle über das Zusammenspiel der Behörden und ließ sich intensiv in die Kontrolltechnik und die Vorgehensweisen einer Schwerlastkontrolle einweisen.
Das Geschehen rund um die Kontrollstelle wurde durch zahlreiche Medienvertreter begleitet, die den Kollegen während des Einsatzes über die Schulter gucken konnten.
Insgesamt waren 24 Kontrolleure der beteiligten Dienststellen eingesetzt, die rund 120 Fahrzeuge kontrollierten.
Dabei wurden 16 Verstöße wegen unzureichender Einhaltung der Ruhezeiten geahndet. An fünf Fahrzeugen wurden technische Mängel entdeckt: Ein Lkw-Fahrer musste vor Ort drei seiner mangelhaften Reifen auswechseln, ein anderer Lkw-Anhänger hatte ein defektes Abreißseil. Ein Kleintransporter musste umgehend in die Werkstatt, da er gravierende Mängel an der Karosserie aufwies. Ebenfalls in eine Werkstatt musste ein Sattelzug, bei dem ein falsch eingestellter Geschwindigkeitsbegrenzer entdeckt wurde. In der Werkstatt fiel dann ein beißender Geruch auf: Eine Bremse war heiß gelaufen und musste umgehend getauscht werden.
Weiterhin wurden zwei Verstöße nach den Einfuhrbestimmungen geahndet: Die Höchstmenge der erlaubten Anzahl mitgeführter Zigaretten war überschritten. Außerdem konnten drei Firmen festgestellt werden, die noch Bußgeldzahlungen aus vorherigen Ordnungswidrigkeitenverfahren zu leisten hatten.
Drei Fahrer wurden Ordnungswidrigkeiten nach dem Abfallgesetz vorgeworfen. Drei Lkw wurden mit den Radlastmessern verwogen und konnten anschließend ohne Beanstandung weiter fahren.
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