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Gerechte Steuerlast durch Progressionsvorbehalt

Flensburg Szene
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(Werbung) – Wenn von Progressionsvorbehalt gesprochen wird, wirft man einen Terminus in den Raum, der für manche Leser bzw. Leserinnen nur schwer verständlich ist.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Grundsätzlich handelt es bei dem Terminus um einen Begriff aus dem Steuerrecht. Es geht um das Prinzip, dass bestimmte nicht steuerbare Einkommensteile den Steuersatz erhöhen. Zu den typischen steuerfreien Einkunftsarten zählen etwa Arbeitslosengeld oder sonstige staatliche Beihilfen. Sie erhöhen zwar die steuerliche Leistung des Staatsbürgers, aber werden als steuerfrei gehandhabt. Damit fällt dieser Einkommensteil auch nur zur Berechnung des Tarifsatzes in die Einkommensberechnung hinein. Man errechnet damit die theoretische Höhe des Einkommens, damit man den Einkommenssteuersatz berechnet.
Berechnung des Einkommens unter dem Progressionsvorbehalt.

Foto: von Manuel Alvarez auf Pixabay

Die Berechnung ist komplex. Dieser Satz wird aber nur für jenes Einkommen herangezogen, welches steuerpflichtig ist. Damit fällt das steuerfreie Einkommen (in unserem Fall zum Beispiel das Arbeitslosengeld) heraus. Dieses System kommt jedoch nicht nur in Deutschland zur Anwendung. Praktisch in allen deutschsprachigen Ländern kommt das System zur Anwendung. Weitere Beispiele für Einkünfte, für die der Progressionsvorbehalt Anwendung sind zum Beispiel das Insolvenzgeld, das Kurzarbeitsgeld oder das Krankengeld. Die Berechnung kann zum Teil sehr aufwendig sein. Das Finanzamt wird sich aber ohnedies melden, wenn es zu einer Nachzahlung kommt. Ebenso wird es sich melden, wenn Sie eine Rückvergütung erhalten könnten. Dies ist dann der Fall, wenn sie unterjährig unterschiedliche Verhältnisse aufweisen. Waren Sie zum Beispiel während des Jahres arbeitslos, dann käme ihnen vermutlich eine Gutschrift ins Haus geflattert.

Wie kann ich einen Vorteil herausholen

Der findige Leser wird sich wohl jetzt fragen, ob es für mich in so einer Konstellation einen Vorteil gibt. Grundsätzlich ist das System nicht dazu gedacht, einen Vorteil herauszuholen. Es soll lediglich eine gerechte Verteilung der Einkünfte innerhalb eines Staates ermöglichen. Man hat sich schon sehr früh politisch dazu veranlasst gefühlt, dass arbeitslose Einkünfte als steuerfrei zu behandeln sind. Man wollte diese Leistungen nicht noch zusätzlich zu Lasten des Beziehers besteuern. Allerdings ist eine Steuer für eine normale Arbeitsleistung (ein Beschäftigungsverhältnis) zu bezahlen. Kommt es also während eines Jahres zu einem Beschäftigungsverhältnis und einer Arbeitslosigkeit, fallen beide Verhältnisse zusammen. Damit kommt es automatisch zu einer Aufrechnung.

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