Neumünster (ots) –
Gestern Abend gegen 20:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen stark angetrunkenen Mann (3,32 Promille Atemalkohol) im Bahnhof Neumünster.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass der 32-Jährige wegen Körperverletzung zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war und wegen Diebstahls mittels Haftbefehl durch eine Staatsanwaltschaft gesucht wurde. Der Mann war bereits im Mai 2020 zu 400,00 Euro Geldstrafe verurteilt worden, von der er bisher nur 50,00 Euro bezahlt hatte bevor er untergetaucht war.
Jetzt wurde er verhaftet und da er den Restbetrag immer noch nicht bezahlen konnte, muss er nun seine Reststrafe von 35 Tagen in der JVA absitzen.
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