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Auch Flensburger Wohnungslose sollen ihr Wahlrecht wahrnehmen können

Flensburg Szene

(CIS-intern) – Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Adresse müssen ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAGW) in Bielefeld hin. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer […]