Den Grund fanden die Bundespolizisten schnell heraus, denn der 41-Jährigen war die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen worden. Somit durfte sie auch kein Fahrzeug lenken. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt.
Außerdem stellten die Beamten fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Bei der Nachschau im Fahrzeug wurden jedoch keine Drogen sondern nur “frische Brötchen” gefunden.
Ihr Lebensgefährte holte sie ab und zahlte die im Haftbefehl gefordert Geldstrafe in Höhe von 571,82 Euro. Ihr blieb somit eine Haftstrafe erspart. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwartet sie trotzdem.
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